Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG§ 14 Dienstgeld
Stand: 01.01.2026
Reservistendienst Leistende erhalten für Dienstleistungen an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag sowie für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag eine zweite Prämie nach Spalte 3 der Tabelle in Anlage 2. Für Tage, an denen kein Dienst geleistet wird, wird die zweite Prämie nicht gewährt. Satz 1 gilt nicht bei Anspruch auf den Auslandsverwendungszuschlag nach § 18.
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Änderungsverlauf
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22.12.2025 Ausfertigung
§ 14 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 370)
BGBl. 2025 I Nr. 370
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